AGB | 24hilfe


AGB

Geltungsbereich:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Miet- und Dienstleistungesvereinbarungen für 24hilfe-Notrufsysteme in der jeweils beauftragten Konfiguration. BITTE PRÜFEN SIE VOR AUFTRAGSERTEILUNG, OB AM GEWÜNSCHTEN STANDORT AUCH EIN MOBILTELEFONEMPFANG MÖGLICH IST (A1)! Ein Rücktritt vom Vertrag aufgrund fehlender oder nicht ausreichender Verbindungsqualität ist nicht möglich.

Verrechnung/Bezahlung/Kündigung:
Die monatliche Miete ist jeweils im Voraus am Ersten jedes Monats zur Zahlung fällig und wird mittels SEPA-Lastschrift von dem von Ihnen genannten Konto eingezogen. (Das unterfertigte SEPA-Lastschrift-Formular als Anhang der Miet- und Dienstleistungspauschale ist Bedingung für das Zustandekommen dieses Vertrages). Die erste Abbuchung in Höhe der Miete, der Installationspauschale sowie der Kaution erfolgt frühestens am 1. des auf die Bestellung folgenden Monats. Die monatliche Miete basiert auf den zur Zeit in unserem Haus geltenden Berechnungsgrundlagen für Löhne, Gehälter, Zulieferungen, Währungsparitäten, Steuern und Abgaben aller Art, etc., bei deren Änderungen wir uns eine entsprechende Preisangleichung vorbehalten.

Die Kündigung dieser Vereinbarung kann jeweils zum Monatsletzten und muss 14 Tage voher durch eine schriftliche Kündigung erfolgen. Der laufende Monat bis zum gewünschten Vertragsende wird noch in Rechnung gestellt. Im Fall einer Abmeldung aus anderen Gründen unter dem Monat wird der laufende Monat noch in Rechnung gestellt. Die Mindestvertragsdauer beträgt 3 Monate (im Falle des Ablebens der betreuten Person, endet der Vertrag mit dem Tag des Ablebens. Dies ist uns bitte umgehend schriftlich mitzuteilen).

Der/Die Kunde/in und/oder ein abweichender Vertragspartner oder Rechnungsempfänger verpflichten sich durch ihre Unterschrift zur Kostenübernahme der Monatsgebühren sowie der allenfalls entstehenden Zusatzkosten von Hilfseinsätzen und/oder von Firmenaufträgen und bestätigen gleichzeitig die Richtigkeit ihrer Angaben.

Der/die Kunde/in und/oder ein abweichender Vertragspartner oder Rechnungsempfänger verpflichten sich zum Ersatz der notwendigen und angemessenen Kosten für zweckentsprechende außergerichtliche Betreibungs- und Einbringungsmaßnahmen.

Kaution:
Die Kaution beträgt einmalig

- SOS-Alarmknopf + NOKIA-Mobiltelefon € 100,00
- SOS-Alarmknopf € 80,00

und wird nach Rücksendung bzw. nach Einlangen des SOS-Alarmknopfes bzw. des NOKIA-Mobiltelefones in einwandfreiem, funktionstüchtigem und gereinigtem Zustand (Zustand wie bei Auslieferung, abgesehen von normalen Gebrauchsspuren) bei uns nach Vertragsende rückerstattet.

SOS-Alarmknopf:
Der wasserdichte SOS-Alarmknopf wird komplett vorkonfiguriert, aufgeladen und inklusive SIM-Karte, Ladeschale und Trageband ausgeliefert. In der monatlichen Mietpauschale ist ein Sprach- bzw. SMS-Guthaben von

- 50 Minuten bzw. 50 Notruf-SMS Inland – Package für 24h-Betreuung (jede weitere Minute/SMS € 0,10)
- 2500 Minuten bzw. 500 Notruf-SMS Inland/EU – Package ohne 24h-Betreuung ((jede weitere Minute/SMS € 0,25 Inland, € 0,68 Ausland)

Der SOS-Alarmknopf darf niemals ausgeschalten werden und muss immer aufgeladen sein. Wir empfehlen das Aufladen zu einem Zeitpunkt, wenn z.B. der/die BetreuerIn in direkter Nähe ist und so im Notfall dementsprechend reagieren kann. Der SOS-Alarmknopf darf nicht geöffnet und die SIM-Karte darf niemals herausgenommen werden! Für Funktionsausfälle durch Störungen in der Strom-, Telefon-, Mobilfunkleitung, GPS/Satellit übernehmen wir keine Haftung, ebensowenig, wenn selbständige und/oder unfachmännische Manipulation am Gerät erfolgt ist.

Sturzsensor:
der 24hilfe SOS-Alarmknopf verfügt über einen integrierten Sturzsensor, der im Falle eines Sturzes einen Notruf an die SOS-Kontakte in der vordefinierten Reihenfolge sendet – und zwar auch dann, wenn die gestürzte Person nicht in der Lage ist, den Notruf selbst auszulösen!

NOKIA-Mobiltelefon:
Das NOKIA-Mobiltelefon für die 24 h-Pflegekraft wird komplett vorkonfiguriert, aufgeladen und inklusive SIM-Karte und Ladekabel ausgeliefert. In der monatlichen Mietpauschale ist ein Sprach- bzw. SMS-Guthaben von 50 Minuten bzw. 50 Notruf-SMS für die Kommunikation mit dem SOS-Alarmknopf inkludiert. Darüber hinaus entstehende Gebühren (oder durch missbräuchliche Verwendung) werden mit € 0,10 pro Minute oder SMS in Rechnung gestellt. Das NOKIA-Mobiltelefon darf nicht geöffnet und niemals ausgeschalten werden und muss immer aufgeladen sein! Wir empfehlen das Aufladen zu einem Zeitpunkt, wenn z.B. der/die BetreuerIn in direkter Nähe zur betreuten Person ist und so im Notfall dementsprechend reagieren kann.

Die SIM-Karte darf niemals herausgenommen werden! Für Funktionsausfälle durch Störungen in der Strom-, Telefon-, Mobilfunkleitung, GPS/Satellit übernehmen wir keine Haftung, ebensowenig, wenn selbständige und/oder unfachmännische Manipulation am Gerät erfolgt ist.

Das NOKIA-Notruftelefon muss bei einem Wechsel der 24h-Pflegekraft an jene Pflegekraft, die nach dem Wechsel die Betreuung übernimmt, übergeben und darf für keine anderen Zwecke eingesetzt werden!

Ersatz-SOS-Alarmknopf bzw. Ersatz-Mobiltelefon:
Treten technische Fehler auf, die den einwandfreien Einsatz des SOS-Alarmknopfes oder des Mobiltelefons nicht mehr gewährleisten, so ist dies bitte umgehend an uns zu melden und das schadhafte Gerät an uns in der Originalverpackung zu retournieren. Gleichzeitig wird Ihnen kostenlos ein funktionstüchtiges Gerät zugesandt. Wird das schadhafte Gerät nicht retourniert, wird dieses in Rechnung gestellt (Kaution kommt zum Tragen: € 80,00 für SOS-Alarmknopf und € 20,00 für NOKIA-Mobiltelefon), ebenso bei Beschädigungen, die offensichtlich aus dem Verschulden des Vertragspartners (betreute Person, 24 h-Pflegekraft, Angehöriger) entstanden sind (z.B. Fallen lassen ((Mobiltelefon)), Überschütten mit Flüssigkeiten, zu starker Hitze oder Kälte ausgesetzt, Verlust, Diebstahl, unfachmännische Manipulation ….)

Caritas-Notruf:
Sollte als Option für den SOS-Kontakt 3 der Caritas-Notruf gewünscht werden, erklärt sich der/die Kunde/in damit einverstanden, dass die notwendigen Daten von uns an die Caritas weitergegeben werden dürfen, um im Notfall die Hilfeleistung gewährleisten zu können. Dies betrifft die Daten zur betreuten Person, zu Angehörigen/Kontakt- /Vertrauenspersonen, Zutritts- und Zufahrtsinformationen (z.B. Schlüsselsafedaten). Die Caritas verpflichtet sich, die angeführten Daten des/der Kunden/in in ihrer Notrufzentralendatenbank zu speichern und eingehende Anrufe vom SOS-Alarmknopf aus dieser Miet- und Dienstleistungsvereinbarung für Notfälle, mit ihrer Notrufzentrale rund um die Uhr entgegenzunehmen. Nach Entgegennahme des Anrufs wird der Anrufgrund abgeklärt und anschließend, wie nachstehend beschrieben, telefonisch Hilfe vermittelt:

Anrufgrund Maßnahme
Medizinischer Notfall Rettung (144) rufen
Pflegerischer oder sozialer Notfall (z.B. Aufstehhilfe nach Sturz ohne Verletzung oder sonstige Pflegemaßnahmen) Angeführte Kontaktpersonen rufen. Falls Hilfe durch Kontaktpersonen nicht zugesagt wird, andere Maßnahme mit Kunden/in vereinbaren
Einbruch, Überfall, Brand oder ähnliches Polizei oder Feuerwehr rufen (133 oder 122)
Sonstige Notsituation Individuelle Maßnahmen mit Kunden/in vereinbaren (z.B. technische Dienste verständigen)

Der/Die Kunde/in verpflichtet sich für die Anrufe an die Caritas Notrufzentrale ausschließlich die Caritas Notruftelefon „Direkttelefonnummer“ (01)2562044 zu verwenden und ist sich bewusst, dass eine Notrufabwicklung nur erfolgen kann, wenn diese Nummer angerufen wird. Das 24hilfe-Notrufsystem liefert den SOS-Alarmknopf bereits vorkonfiguriert mit dieser Caritas-Direkt-Notruftelefonnummer aus. Die Weitergabe dieser Notrufnummer an Dritte Personen ist nicht gestattet.

Zur Identifikation des/der Kunden/in und dem damit verbundenen Sichtbarmachen der in der Notrufzentrale gespeicherten Daten, ist es unbedingt notwendig, dass das Telefon des/der Kunden/in die auf Seite 1 angeführte Rufnummer mitsendet! Unterdrücken Sie keinesfalls das Mitsenden dieser Rufnummer, da sonst Ihre Daten in der Notrufzentrale nicht angezeigt werden und eine Alarmabwicklung nicht möglich ist. Das 24hilfe-Notrufsystem liefert den SOS-Alarmknopf bereits dementsprechend vorkonfiguriert aus.

Hilfsmaßnahmen werden von der Caritas in Form von telefonischer Vermittlung Dritter Personen bzw. Organisationen oder Firmen gesetzt. Die Caritas entsendet aufgrund dieser Vereinbarung selbst keine Mitarbeiter(Innen) zur Hilfestellung.

Sollte, aus welchen Gründen auch immer, der momentane Aufenthaltsort des/der Kunden/in nicht in Erfahrung gebracht werden können, wird die Hilfe zur Wohnadresse der betreuten Person entsandt.

Die Zutrittsinformationen der oben angeführten Wohnadresse werden ausschließlich an die angeführten Kontaktpersonen und an öffentlich anerkannte Einsatzorganisationen weitergegeben.

Um im Notfall den Helfern den Zutritt zu Ihrer Wohnung mithilfe hinterlegter Schlüssel zu ermöglichen, dürfen an den Türinnenseiten keine Schlüssel stecken, es sei denn das Türschloss kann gleichzeitig beidseitig gesperrt werden. Sollte die Caritas nicht schriftlich über die Zutrittsinformationen informiert worden sein, nimmt der/die Kunde/in zur Kenntnis, dass die Einsatzkräfte gegebenenfalls die gewaltsame Öffnung der Wohnung veranlassen werden. Die dadurch entstehenden Kosten gehen zu Lasten des/der Kunden/in.

Hilfe kann von der Caritas nur auf österreichischem Bundesgebiet organisiert werden. Erreichen uns Anrufe aus dem Ausland, kann die Caritas keine ordnungsgemäße Notrufabwicklung gewährleisten.

Beachten Sie bitte, dass außerhalb des Empfangsbereichs Ihres Mobilfunknetzes kein Anruf und somit auch keine Hilfeleistung durch die Caritas Notrufzentrale möglich ist.

Sollte eine Hilfsmaßnahme durch Kontaktpersonen, Hilfsorganisationen oder Firmen nicht durchführbar sein (z.B. wegen Unerreichbarkeit oder Ablehnung der erwünschten Hilfsmaßnahmen oder aus anderen Gründen), wird der/die Kunde/in nach einer anderen Hilfsmaßnahme gefragt. Ist diese Rückfrage nicht mehr möglich, ist die Caritas berechtigt eigene Entscheidung über andere Maßnahmen zu treffen (z.B. die Verständigung von öffentlich anerkannten Hilfsorganisationen).

Ortungen können aufgrund dieser Vereinbarung nicht durchgeführt werden.

Die Caritas informiert die angeführten Kontaktpersonen über den Anruf und die gesetzten Maßnahmen nicht automatisch, sondern nur dann, wenn der/die Kunde/in diesen Wunsch im Zuge des jeweiligen Anrufs äußert. Dem/der Kunden/in entstehen dadurch keine zusätzlichen Kosten.

Alle Gespräche werden schriftlich dokumentiert und aufgezeichnet. Die Eintragungen der hier angeführten Daten und von künftigen Datenänderungen in die Caritas Notrufzentralendatenbank, erfolgen innerhalb von maximal zwei Werktagen (MO-FR) ab Eingang (Kontakt siehe Fußzeile). Dieser Punkt in dieser Vereinbarung entfaltet demnach auch erst ab dem 2. Werktag nach Einlangen in den Räumlichkeiten der Caritas ihre Wirksamkeit. Anrufe an die oben angeführte „Direkttelefonnummer“, die von Personen ohne dieser Vereinbarung getätigt werden, werden nicht laut oben angeführter Leistungsbeschreibung behandelt.

Sonstiges:
Zusätzliche Leistungen, die über die oben angeführte Leistungsbeschreibung hinausgehen, können nicht einseitig von dem/r Kunden/in getroffen werden, sondern bedürfen des schriftlichen Einverständnisses der Bernhard Schifer Ges.m.b.H.

Die Bernhard Schifer Ges.m.b.H. sowie die Caritas behalten sich das Recht vor, diese Vereinbarung aufzukündigen, wenn die Vereinbarung missbräuchlich verwendet wird und es dadurch zur Beeinträchtigung der Notrufabwicklung in der Notrufzentrale der Caritas kommt. Dieses Recht wird ebenso in Anspruch genommen wenn angefallene Kosten, trotz wiederholter Zahlungsaufforderungen, nicht bezahlt wurden.

Einsatzkosten von Rettung, Polizei, Feuerwehr, oder sonstigen öffentlich anerkannten Hilfsorganisationen sowie Kosten von individuell gewünschten Firmenaufträgen, gehen zu Lasten des/der Kunden/in. Die Bernhard Schifer Ges.m.b.H. sowie die Caritas werden hiermit von dem/der Kunden/in ausdrücklich schad- und klaglos gehalten.

Bei Störungen des mit der Notrufzentrale verbundenen Strom- und Telefonnetzes sowie bei Störungen der Hard- und Software oder bei Defekten verursacht durch höhere Gewalt, wie z.B. Blitzschlag, Brand, Überflutung oder ähnlichem, übernimmt die Caritas keine Gewähr für die ordnungsgemäße Abwicklung von eingehenden Anrufen.

Wir machen darauf aufmerksam, dass Krankenkassen nur Rettungseinsätze bezahlen, bei denen ein Transport zu oder von der Krankenanstalt erfolgt bzw. bei denen medizinische Hilfeleistung notwendig ist. Die Kosten von Rettungs- bzw. Hilfseinsätzen ohne medizinischer Indikation (das sind z.B. Hilfestellungen beim Aufstehen oder Fehleinsätze, missbräuchliche Verwendung etc.) werden von den Krankenkassen nicht übernommen. In derartigen Fällen kann die Rettungs- bzw. die Hilfsorganisation die Kosten des Einsatzes in Rechnung stellen, die der Bernhard Schifer Ges.m.b.H. vom/von der Kunden/in zu ersetzen sind. Je nach Aufwand der Rettungsmittel können dadurch erhebliche Kosten entstehen. Um dies zu verhindern, ist es wichtig, uns Kontaktpersonen zu nennen, die Hilfeleistungen, bei denen keine medizinische Versorgung notwendig ist, durchführen.

Der/Die Kunde/in bzw. Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Änderungen der angeführten Daten der Bernhard Schifer Ges.m.b.H. schriftlich umgehend bekannt zu geben. Änderungen erlangen erst nach schriftlicher Bekanntgabe ihre Wirksamkeit.

Der/Die Kunde/in bzw. Vertragspartner verpflichtet sich, einen etwaigen Verlust oder Diebstahl des gemieteten Equipments unverzüglich der Bernhard Schifer Ges.m.b.H. zu melden. Kosten, die aus einer möglichen missbräuchlichen Verwendung entstehen, werden dem/der Kunden/in in Rechnung gestellt.